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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand: Februar 2015

1. Geltungsbereich/Vertragspartner


Der Vertrag besteht zwischen dem im Angebot / Auftragsbestätigung (AB) / Mietvertrag angegebenen Auftraggeber / Besteller und der Firma Ocay-Events, vertreten durch Jürgen Schulz, Rathausplatz 14, 46359 Heiden. Diese AGB liegen allen Angeboten, Leistungen, Lieferungen und Buchungen bei Ocay-Events zu Grunde.

2. Vertragsgegenstand


Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot / Auftragsbestätigung / Mietvertrag angegebenen Leistungen, Buchungen oder Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Angebot bzw. der AB gehen die Zeiten für die zur Verfügungstellung, ggf. Anlieferung, Auf-/Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie alle anfallenden Kosten der Aktion hervor.

3. Vertragsabschluss


Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots / AB / Mietvertrags des Auftraggebers zustande.

4. Zahlungsbedingungen


Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:

4.1 Bei Anmietung unserer Attraktionsgeräte / Mietobjekte / Eventmodule ist der hierfür fällige Betrag nach Vertragsunterzeichnung innerhalb von 14 Tagen auf unser Bankkonto zu überweisen oder bei Abholung der Ware in 46359 Heiden in Bar zu zahlen. Bei gebuchter Anlieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in Bar.

4.2 Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

5. Rücktritt des Auftraggebers


Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form per Einschreiben zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietdatum 50% des Mietpreises (außer für Transport)
- bei einer späteren Stornierung: 100% des Mietpreises (außer für Transport)


6. Erfüllungsvoraussetzunge für den Auftraggeber


Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
- Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipments
   (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
- Sicherheit für die ausführenden Personen
- Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung
   (z.B. Ordnungsamt)
- Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Aufstellungsort,
   sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort (bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter)


7. Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte


Sollten Sie einen Defekt an unseren Geräten feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen zu nutzen, hierbei ist sofort der Netzstecker zu ziehen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen sich diese in einem sauberen und bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.

8. Haftung/Gewährleistung


8.1 Der Auftraggeber haftet bei Unfällen, die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt rentfor von Schadenersatzleistungen frei.

8.2 Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

8.3 Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.

8.4 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, das unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden (fällt weg bei Buchung unseres Betreuungspersonals).

8.5 Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

8.6 Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.



9. Wetterrisiko


Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.

10. Fotos und Texte


Alle Rechte an Bildern und Texten auf den Internetseiten von Ocay-Events liegen bei Ocay-Events. Die Vervielfältigung dieser Bilder und Texte, sowie die Nutzung, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Ocay-Events. Bei manchen unserer Veranstaltungen werden Fotoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht. Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber einer ggf. Veröffentlichung ein.

11. Salvatorische Klausel


Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die anderen Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

12Schlussbestimmungen


Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Ocay-Events. (Gerichtsstand ist Borken in Westfalen)

 


Stand: Februar 2015

Ocay-Events 
Rathausplatz 14
46359 Heiden ( Westfalen )